Reach Verordnung

Information zur Umsetzung der EG-VO 1907/2006 („REACH“) in unserem Unternehmen.

 

 

 

REACH, die europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ist am 01.07.2007 in Kraft getreten.

 

 

 

Die Firma ÖL-GURU stellt keine Rohstoffe bzw. Chemikalien her, sondern bezieht diese von Vorlieferanten. Dies bedeutet, daß unser Bertrieb als sogenannter „Nachgeschalteter Anwender (=Downstream User)“ eingestuft ist.

 

 

 

Die Verantwortlichkeit für die Registrierung der eingesetzten Stoffe liegt somit bei unseren Vorlieferanten, mit denen wir selbstverständlich diesbezüglich seit langem in intensivem Kontakt stehen.

 

 

 

Nach aktuellem Informationsstand können wir davon ausgehen, daß alle beim ÖL-GURU eingesetzten Stoffe vorregistriert wurden und somit auch in bewährter Weise verwendet werden können.

 

 

 

Weiterhin liegen uns die Bestätigungen unserer Vorlieferanten vor, daß wir mit keinen Produkten beliefert werden, die gemäß REACH "besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)" enthalten und in der „ECHA Kandidatenliste“ aufgeführt sind ( www.echa.europa.eu/de/candidate-list-table ).

 

 

 

Die Verfügbarkeit unserer Produkte wird daher durch die Auflagen von REACH in keiner Weise beeinträchtigt werden.

 

 

 

Die vom ÖL-GURU zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblätter werden nach Eingang der von REACH geforderten Vorlieferanteninformationen Zug um Zug der Verordnung entsprechend angepaßt und auf unserer Website www.oel-guru.de zum Download zur Verfügung gestellt.

 

 

Für Fragen steht wir Ihnen zur Verfügung.